PKW Klassen

Klasse B
Kraftfahrzeuge
mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und
gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt.
 
 
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (keine eigene Fahrerlaubnisklasse)
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3 500 kg und nicht mehr als 4 250 kg
 
Klasse BE
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3 500 kg

Zweiradklassen

M25 (Mofa-Prüfbescheinigung)
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor — auch ohne Tretkurbeln —, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein. Nur theoretische, keine praktische Prüfung.
(Mindestalter 15 Jahre, die MOFA-Prüfbescheinigung schließt keine anderen Berechtigungen ein)
Klasse AM (NEU)(früher Klasse M + S)
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,
auch mit Beiwagen.
Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen
Dreirädrige Kleinkrafträder mit
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)
Klasse A1
Krafträder mit
Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und
Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,
auch mit Beiwagen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
symmetrisch angeordneten Rädern und
Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
Leistung von bis zu 15 kW
 
Klasse A2 (NEU) (früher Klasse A beschränkt)
Krafträder mit
Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,
auch mit Beiwagen.
 
Klasse A
Krafträder mit
Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,
auch mit Beiwagen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
Leistung von mehr als 15 kW oder
mit symmetrisch angeordneten Rädern und
Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
Leistung von mehr als 15 kW.

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